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AGB & Versand

Versandkosten:

Innerhalb Deutschand nach Gewicht:

bis 4 Kg 8€
ab 8 Kg 16 €
16 Kg bis max. bis 30 Kg 24 €

in Sonderfällen, bei grossen Versandstücken Aufpreis nach Rücksprache mit dem Kunden möglich.


Allgemeine Geschäftbedingungen:


§ 1 Allgemeines Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen unseren nicht-kaufmännischen oder kaufmännischen Geschäftspartnern und der Firma für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Sonderregelungen, die nur gegenüber dem nicht-kaufmännischen Geschäftspartner gelten, sind als solche gekennzeichnet. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Geschäftspartner vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Geschäftspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand
1. Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn wir diese in angemessener Frist bestätigt oder aber mit Zustimmung unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.
2. Maßgebend für Art und Umgang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behalten wir uns handelsübliche Abweichungen vor, ohne daß der Geschäftspartner Ansprüche daraus herleiten kann.
4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technischeDaten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

§ 3 Preise
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere  Preise für die Lieferung ab Werk bzw. Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage, sonstige Nebenkosten und am Liefertag geltende Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder Lager auf Rechnung des Geschäftspartners. Die Auslieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Geschäftspartners, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit unseren Transportmitteln vereinbart ist. Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit anderes nicht vereinbart ist. Der Gefahrübergang auf den Geschäftspartner erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns an einen Spediteur oder Frachtführer oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Geschäftspartner. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, insbesondere auf Wunsch oder durch Verschulden des Geschäftspartners verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Geschäftspartner über.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen bei entsprechender vorheriger Ankündigung auch vorzeitiger Lieferung berechtigt. Gerät der Geschäftspartner mit der Erfüllung von ihn treffenden Mitwirkungspflichten (z. B. durch nicht rechtzeitigen Abruf, nicht ausreichende Spezifikation, unvollständige Angabe der Versandanschrift) bzw. mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen - soweit möglich - selbst zu treffen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners zu lagern oder zu versenden oder von dem Gesamtvertrag oder von Teilen davon zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Bezug auf den gesamten Vertrag oder auf Teile davon zu fordern; einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.
Unsere Rechte auf Hinterlegung und Selbsthilfeverkauf bleiben unberührt.

§ 5 Lieferzeit
1. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so ist der Geschäftspartner berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Geschäftspartner unter Ausschluß anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich sein Rücktrittsrecht darauf, es sei denn, die erfolgte Lieferung hätte für den Geschäftspartner kein Interesse mehr. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so setzen Schadenersatzansprüche voraus, daß die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gegenüber nicht-kaufmännischen Geschäftspartnern haften wir auch im Fall leichter Fahrlässigkeit. Dabei ist die Haftung auf aus den üblicherweise und typischerweise in der artigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz eines bei einem nicht-kaufmännischen Geschäftspartner eingetretenen, nicht vorhersehbaren Schadens setzt den Nachweis vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns voraus.
2. Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie  z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, so sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Geschäftspartner nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluß weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaig geleisteter Anzahlungen zu verlangen.
Bei teilweiser Lieferung kann der Geschäftspartner vom ganzen Vertrag nur dann zurück- treten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen Zug um Zug bei Lieferung rein netto zu l eisten.
2. Wechsel oder Schecks werden nicht als an Zahlungs statt geleistet angesehen. Wir übernehmen Wechsel, Schecks und Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung. Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
3. Wir sind berechtigt, ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Geschäftspartner Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. Gegen unsere Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Gegenanspruch des Geschäftspartners rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt ist.
5. Kommt der Geschäftspartner in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Ansprüche - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ein nicht-kaufmännischer Geschäftspartner ist
jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Verzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an allen von uns geliefertenWaren vor.
Die Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Geschäftspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzustellen oder zu lagern und uns auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen.
2. Der Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Geschäftspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Geschäftspartner widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen.
Treten Umstände ein oder werden Umstände bekannt, die eine erhöhte Risikobewertung unserer Ansprüche gegen den Geschäftspartner rechtfertigen (insbesondere wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschäftspartners nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder wenn sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder sich zu verschlechtern drohen), so wird der Geschäftspartner auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Auch wir sind in diesem Fall zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Geschäftspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Geschäftspartner.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesonder Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Geschäftspartners zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucher-Kreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr, daß die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist.
2. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn die Gewährleistung durch Nachbesserungsarbeiten des Geschäftspartners oder eines Dritten erschwert worden ist, wenn die Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung erfolgt oder der Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung, auf transportbedingte Dejustierung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist oder wenn der Geschäftspartner mit nicht unerheblichen Zahlungen in Verzug ist.
Gebrauchte Waren sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 9 Probelieferung
Behält ein Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, so gilt der Kauf als abgeschlossen. Es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises, wenn wir den Geschäftspartner bei Lieferung hierauf besonders hingewiesen haben oder er nach unserer Aufforderung das Gerät nicht innerhalb einer Woche zurückgibt.

§ 10 Sicherheitsleistung
1. Werden uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich mindern oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners oder hat der Geschäftspartner uns gegenüber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht und wir hierdurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber gefährdet oder hält der Geschäftspartner die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, können wir alle uns gegen den Geschäftspartner zustehenden Forderungen sofort fällig stellen einschließlich etwaiger Wechsel mit späteren Fälligkeiten. Die Fälligstellung werden wir dem Geschäftspartner schriftlich mitteilen. Wir können in den genannten Fällen auch die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; beabsichtigen wir, von dem Recht zum Rücktritt Gebrauch zu machen, falls der Geschäftspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, werden wir ihn zuvor hierauf hinweisen. Dies gilt nicht beim Zahlungsverzug des Geschäftspartners. In diesem Fall sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl uns gegebene Sicherheiten freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages, falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag unserer gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) um mehr als 20 % übersteigt. Bei der Auswahl unter den freizugebenden Sicherheiten werden wir auf die berechtigten Belange des Geschäftspartners Rücksicht nehmen.

§ 11 Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners
Ansprüche des Geschäftspartners gegen uns können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Wir verpflichten uns, der Abtretung zuzustimmen, falls der Dritte uns von einer doppelten Inanspruchnahme bei unverschuldeter irrtümlicher Zahlung freistellt.

§ 12 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Zahlungs- und Erfüllungsort ist unser Sitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, in diesen Fällen den kaufmännischen Geschäftspartner auch an seinem Wohnsitzgericht oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichsstand zu verklagen. Falls ein nicht-kaufmännischer Geschäftspartner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist ebenfalls unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Geschäftspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 13 Vertragserhaltung
Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr - soweit gesetzlich zulässig - eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart.

§ 14 Ungültigkeit früherer Bedingungen
Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle unsere vorangegangenen Bedingungen ungültig.

Stand Oktober 2008




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